7005 vv wann berechnen 7005 VV: Wann sollte die Berechnung erfolgen? Reisekosten gehören zu den besonderen Geschäftskosten des Anwalts. Der Anwalt kann für eine Geschäftsreise. 1 Zeitpunkt der 7005 VV-Berechnung Jeder Auftraggeber haftet bei einer solchen gemeinsamen Geschäftsreise nur für seinen Anteil und nicht etwa für die Kosten, die entstanden wären, wenn der Anwalt allein für ihn gereist wäre. Soweit der Anwalt wegen mehrerer Gerichtstermine zum selben Gericht fährt, ist die Berechnung relativ einfach. 2 Wichtige Faktoren bei der 7005 VV-Berechnung Die gesetzliche Vergütung für Geschäftsreisen des Anwalts richtet sich nach den Nrn. VV RVG i. 3 Optimale Berechnungszeitpunkte für 7005 VV Die Höhe der abzurechnenden Fahrtkosten beläuft sich seit dem Bis zum 4 VV RVG: Inland (neu ab ) Ausland (neu ab ) Inland (alt) Ausland (alt) bis zu 4 Stunden: Nr. Nr. 1: 30,00 € bis 45,00 € 25,00 € bis 37,50 € 4 bis 8 Stunden: Nr. Nr. 2: 50,00 € bis 75,00 € 40,00 € bis 60,00 € über 8 Stunden: Nr. Nr. 3: 80,00 € bis ,00 € 70,00 € bis ,00 €. 5 Leitsatz. Bei der Berechnung des Abwesenheitsgeldes nach Nr. VV ist neben der Fahrzeit und der Zeit für die Terminswahrnehmung auch ein weiterer Zeitpuffer für etwaige Verzögerungen und Parkplatzsuche sowie den Weg zu Gericht zu berücksichtigen. VG Würzburg, Beschl. 6 Das Tage- und Abwesenheitsgeld gemäß Nr. VV RVG ist ein Teil der Anwaltskosten und wird als Ersatz für Mehrkosten gezahlt, die einem Rechtsanwalt im Rahmen einer Geschäftsreise entstehen, z. B. für dessen Verpflegung. Wann darf ein Rechtsanwalt das Tage– und Abwesenheitsgeld abrechnen?. 7 Mit dem KostRÄG sind auch die Reisekosten des Anwalts angehoben worden, und zwar die Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw (Nr. VV RVG) sowie die Tages- und Abwesenheitsgelder (Nr. VV RVG). Auch hier gilt die Übergangsregelung des § 60 RVG. 8 VV: Inland: Ausland: bis zu 4 Stunden: Nr. Nr. 1: 30,00 EUR: bis 45,00 EUR: 4 bis 8 Stunden: Nr. Nr. 2: 50,00 EUR: bis 75,00 EUR: über 8 Stunden: Nr. Nr. 3: 80,00 EUR: bis ,00 EUR. 9 Tage- und Abwesenheitsgeld (VV ) Rz. 33 Für Mehrkosten, die durch die Geschäftsreise verursacht werden (z.B. Mittagessen), erhält der Anwalt ein pauschales Tage- und Abwesenheitsgeld. Die Höhe dieser Pauschale ist in VV nach Zeitaufwand gestaffelt. 10 Bei Auslandsreisen können diese Beträge noch um 50 % erhöht werden (Nr. VV RVG). 11 Als Tage- und Abwesenheitsgeld erhält der Anwalt nach Nr. VV RVG bei einer Abwesenheit von nicht mehr als vier Stunden 30 € (bis 25,00 €), von. 12