43 infektionsschutzbelehrung 43 Infektionsschutzbelehrung: Grundlagen und Anwendung Weitere Informationen dazu siehe in unseren Fragen und Antworten unten. Er kann diese Aufgabe auch delegieren. 1 Praktische Tipps zur Umsetzung der 43 Infektionsschutzbelehrung . 2 Die 43 Infektionsschutzbelehrung im Gesundheitswesen . 3 Rechtliche Aspekte der 43 Infektionsschutzbelehrung . 4 Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wer muss belehrt werden? Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch ihr Gesundheitsamt. 5 § 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes (1) 1 Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben und mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt. 6 § 43 IfSG - Einzelnorm Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes. 7 Before starting work in the food industry, the following persons require instruction and certification by their Health Authority in accordance with § 43 Para 1 of the German Infection Protection Act. 1. those persons who commercially produce, transform or market the following foodstuffs: meat, poultry meat, and products thereof. 8 Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigt man eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt. Dieser Belehrungsbogen ist ein unverbindlicher Vorschlag des RKI an die Landesbehörden. 9 Bundesportal | Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen Helfen Sie uns, das Bundesportal zu verbessern! Das Bundesportal ist ein zentraler Baustein für die Digitalisierung Deutschlands: Unser Ziel ist ein einfacher Online-Zugang zur Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger. 10 Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigt man eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch. 11