Agg beschwerdestelle betriebsrat

Agg Beschwerdestelle im Betrieb: Wie funktioniert sie? Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum Juni ein. 1 Rolle des Betriebsrats bei Beschwerden von Arbeitnehmern Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum Juni ein. 2 Agg Beschwerdestelle und Betriebsrat: Zusammenarbeit für bessere Arbeitsbedingungen Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem AGG wahrnehmen können. Die Beachtung eines bestimmten Verfahrens, um sich zu beschweren, ist nicht vorgeschrieben. 3 Die Bedeutung der Agg Beschwerdestelle in Zusammenhang mit dem Betriebsrat Als Gleichstellungsbeauftragte sind Sie auch für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG und dessen Einhaltung in Ihrer Dienststelle zuständig. Dies jedenfalls dann, wenn es um geschlechtsbezogene Benachteiligungen nach dem AGG und sexuelle Belästigungen geht. 4 Arbeitgeber sollten daher vorab klären, wie die Zusammenarbeit der Beschwerdestelle mit Gleichstellungs-, Schwerbehindertenvertretung, Personal- oder Betriebsrat erfolgen sollte. Das Beschwerderecht nach § 13 AGG soll den Beschäftigten den direkten Zugang zum Arbeitgeber ermöglichen. 5 Einrichtung einer AGG-Beschwerdestelle. Als Gleichstellungsbeauftragte sind Sie auch für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dessen Einhaltung in Ihrer Dienststelle zuständig. Dies jedenfalls dann, wenn es um geschlechtsbezogene Benachteiligungen nach dem AGG und sexuelle Belästigungen geht. Insoweit können Sie auch hier aktiv. 6 Neue Beschwerdestelle nicht verpflichtend. Der Arbeitgeber wird durch das AGG nicht verpflichtet, eine neue Beschwerdestelle einzurichten. Es kann eine bereits bestehende Beschwerdestelle genutzt werden. In die Rechte des Betriebs- oder Personalrats wird nicht eingegriffen; diese bleiben unberührt. 7 AGG-Beschwerdestelle, Benennung. Kurzbeschreibung Die Beschäftigten haben nach dem AGG das Recht, sich "bei den zuständigen Stellen des Betriebs" zu beschweren, wenn sie sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen einem der acht durch das AGG geschützten mehr. 4 Wochen testen. 8 Nach § 6 Abs. 3 AGG sind auch Selbständige (freie Mitarbeiter/innen) erfasst, soweit es deren Zugangsbedingungen zur Erwerbstätigkeit sowie den beruflichen Aufstieg betrifft. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG sind auch Bewerber/innen und Personen, deren Arbeits-/Dienstverhältnis bereits beendet ist, vom Beschäftigtenbegriff des AGG umfasst 9 Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss in jedem Betrieb oder Unternehmen und in jeder Dienststelle eine Beschwerdestelle bestimmt und bekannt gemacht werden. Dies gilt unabhängig von der Größe des Betriebes. Die vorliegende Expertise analysiert die rechtlichen Grundlagen und zeigt Wege zur Umsetzung auf. 10 Sollte der Arbeitgeber grob dagegen verstoßen, dass eine Beschwerdestelle eingerichtet wird, können der Betriebsrat als auch Gewerkschaften beim Arbeitsgericht. 12