Achtung bissiger hund verboten Achtung: Bissiger Hund! Dieses Schild führt nicht zu einem kompletten Haftungsausschluss des Hundehalters, wenn eine fremde Person das Grundstück betritt und dann gebissen wird. Ein solches Schild weist lediglich auf die Anwesenheit eines Wachhundes, nicht aber auf eine besondere Aggressivität des Tieres hin. 1 Verboten: Kein Umgang mit aggressiven Hunden . 2 Vorsicht: Bissgefahr voraus! . 3 Verbot: Nicht angreifen lassen . 4 Trotz Warnschild müssen Besucher nicht mit bissigen Hunden rechnen. © Getty Images / Victoria Ross Wer trotz des Schildes „Durchgang verboten“ auf ein Grundstück geht, muss nicht mit einem bissigen Hund rechnen. Das stellte das Amtsgericht Augsburg klar. 5 Welche rechtliche Wirkung hat ein Schild am Gartenzaun mit der Aufschrift „Achtung – freilaufender Hund. Betreten auf eigene Gefahr!“, „Warnung vor dem Hunde“, „Warnung vor freilaufendem. 6 Dem Geschädigten kann nicht vorgeworfen werden, ein Warnschild vor einem bissigen Hund missachtet zu haben. Es ist zwar davon auszugehen, dass der Geschädigte das Hinweisschild mit dem darauf abgebildeten Dalmatiner und dem Text: "Hier wache ich! Betreten auf eigene Gefahr" wahrgenommen hat. 7 Vorsicht - Freilaufender Hund. die einzige Information ist, die rechtlich gültig ist. Wenn jetzt jemand einbricht z.B., wird er nur mit diesem Schild vor einem freilaufenden Hund gewarnt. Bei allen anderen Schildern ist man dennoch gezwungen, den Hund so zu verwahren, dass er niemandem schaden kann. (ich weiß, verquere Gesetzeslage generell). 8 Wenn ein Hund bissig ist, liegt das in der Regel an einer falschen Erziehung. Wie Sie Ihrem Vierbeiner das Beißen abgewöhnen können, erfahren Sie hier. Wenn ein Hund bissig ist, wird aus Spiel schnell Ernst – Bild: Shutterstock / Rita Kochmarjova Von Natur aus ist kein Hund aggressiv oder gar bösartig. 9 In der Regel sind Gaunerzinken symbolische Darstellungen. Jedes Symbol hat eine andere Bedeutung. Sie helfen Einbrecherbanden dabei, sich untereinander über mehr oder weniger geeignete Verhältnisse für einen Einbruch zu verständigen. Komplizen geben sich so z. B. Informationen über die Abwesenheit oder den Wohlstand der Bewohner weiter. 10 „Durchgang verboten“ stelle nicht klar, dass es einen bissigen Hund gebe, so das Gericht. Ähnlich urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart beim Schild „Hier wache ich“, das einen Dalmatiner zeigte (Az. 1 U 38/10). 11 › Bissiger-Hund-Warnschild-reicht-nicht 12