Abmahnung zu spät kommen ab wann

Abmahnung Erscheint ein Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit und kommt es dadurch zu einer Verzögerung seiner Arbeitsaufnahme beim Arbeitgeber, können dem Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder schlimmstenfalls sogar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohen. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitsleistung im vorgesehenen Umfang zu erbringen. 1 Spätere Rechtsfolgen Stand: Von: Anna Katharina Küsters. 2 Wann ist eine Abmahnung zu spät? Kaum jemand hat nämlich Verständnis dafür, sich selbst rechtzeitig zu einem vereinbarten Termin einzufinden und dann dort Ewigkeiten zu warten, weil sich der andere verspätet. Ob Sie sich also morgen noch einmal gemütlich im Bett umdrehen und erst später auf der Arbeit erscheinen, sollten Sie sich deshalb dreimal überlegen. 3 Rechtsfolgen bei verspäteter Abmahnung Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage sind die im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelten Arbeitszeiten. Ist dort nichts festgelegt, liegen meist Weisungen des Arbeitsgebers zum Arbeitsbeginn vor. 4 Will Ihr Vorgesetzer Ihr Verhalten nicht mehr hinnehmen, kann er Ihnen eine Abmahnung ausstellen, wenn Sie zu spät kommen. Viele Arbeitnehmer fürchten sich in diesem Fall, mittelfristig Ihren Arbeitsplatz zu verlieren – und das zurecht. Schließlich ist eine Abmahnung die Vorstufe der Kündigung. 5 Ist ein Mitarbeiter sieben Jahre lang pünktlich auf der Arbeit erschienen, kann er keine Abmahnung wegen 5 Minuten Zu-spät-kommen erteilt bekommen. Abmahnung wegen zwei Minuten Verspätung: Im Sommer geriet eine Abmahnung wegen zweiminütiger Verspätung eines Getränke-Lieferdienst-Mitarbeiters in Umlauf, die für Empörung im Internet. 6 Zu einer Abmahnung kommt es eher, wenn ein Mitarbeiter sich beispielsweise mehrere Male unentschuldigt um einen kurzen Zeitraum verspätet oder einen erheblichen Zeitraum unentschuldigt zu spät kommt. Wichtig: Eine Abmahnung ist nur möglich, wenn es sich um feste Arbeitszeiten – oder bei Gleitzeitmodellen – um die Kernarbeitszeit handelt. 7 Kommt der Arbeitnehmer an aufeinanderfolgenden Tagen oft deutlich zu spät, ist eine Kündigung auch ohne Abmahnungen gerechtfertigt; insbesondere wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten nicht ändern wird. 8 Abmahnungen sind die schwerste disziplinarrechtliche Maßnahme vor der Kündigung und wie eine gelbe Karte zu verstehen, die in die Personalakte kommt. Rechtlich sind sie in § Abs. 2 BGB begründet. Die Abmahnung dient der Information an den Arbeitnehmer, was er wann falsch gemacht oder unterlassen hat. Der Arbeitgeber rügt ihn damit für. 9 Der Abmahnung kommen drei Funktionen zu: Die Dokumentations-, Rüge- und Warnfunktion. Im Vordergrund steht die Warnfunktion. Die Abmahnung ist keine Sanktion für erfolgte Pflichtverletzungen, sondern sie soll künftigen Pflichtverletzungen vorbeugen. Durch die Warnfunktion wird dem Arbeitnehmer deutlich, dass er bei künftigen. 10